Klimaschutzverordnung

Auch nach 2025* können Sie weiterhin mit Öl heizen und die Vorteile sind weiterhin überzeugend:

  • Sie haben Wärme auf Vorrat im Haus – auch in Krisenzeiten
  • Sie heizen mit einer absolut bewährten und sicheren Energie
  • Die weltweiten Öl-Vorräte wachsen von Jahr zu Jahr kontinuierlich – entgegen vieler so genannten „Experten-Prognosen“
  • Mit einer modernen Ölheizung heizen Sie noch günstiger, weil sparsamer.

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* Verbot von Ölheizungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sie heizen mit Öl? Dann haben die Neuigkeiten rund um CO2-Steuer, Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Ölheizungsverbot Sie in letzter Zeit möglicherweise verunsichert oder beunruhigt. Höchste Zeit, Klarheit zu schaffen!

In dieser Zusammenfassung finden Sie alles, was Sie als Eigentümer von Ölheizungen ab sofort wissen sollten.

Die Themen im Überblick:

1. Aktueller Stand zum Verbot
2. Worauf sollten Sie jetzt achten?

1. Verbot von Ölheizungen: Wie ist der aktuelle Stand?

Nach langer Klimadebatte wurde das Klimaschutzpaket 2030 von der Bundesregierung beschlossen. Ein elementarer Aspekt sind die Ölheizungen und deren Verbot beziehungsweise deren zukünftige Förderung. Grundsätzlich geht es darum, den Ausstoß von Treibhausgasen maßgeblich zu reduzieren.

Werden bestehende Ölheizungen verboten?

Nein, ein generelles Verbot, mit Öl zu heizen, ist im aktuellen Klimapaket nicht geplant. Verbaute Ölheizungen können weiterhin betrieben werden. Für Ölkessel allerdings, die älter als 30 Jahre sind, gilt nach wie vor: Ölheizung austauschen.

Dürfen weiterhin Ölheizungen eingebaut werden?

Ja, ab 2026 jedoch nur noch als Hybridsysteme, die erneuerbare Energien mit einbinden, zum Beispiel mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe. Vorher lohnt sich weiterhin der Austausch alter Öl-Heizkessel gegen moderne Öl-Brennwertgeräte. Diese Maßnahme reduziert den Heizölbedarf bereits jetzt um ungefähr 15 Prozent.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahmen sollen für Gebäude gelten, in denen technisch gesehen keine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Es ist vorgesehen, diese von dem für 2026 geplanten Verbot für Ölheizungen auszunehmen. Die Ausnahmen werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) genauer definiert, welches dieses Jahr in Kraft treten soll.

2. Was müssen Sie jetzt beachten? - Austauschpflicht und Förderung

Eigentümer von Ölheizungen müssen ihre Anlage jetzt nicht sofort austauschen. Konkreter Handlungsbedarf besteht allerdings für Betreiber veralteter Geräte; vor allem wenn diese älter als 30 Jahre sind. Denn hier greift die Austauschpflicht nach Paragraph 10 der EnEV (Energie-Einsparverordnung). Darüber hinaus lohnt sich vor allem im Hinblick der neuen Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Wechsel zu einem Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. So bekommen Sie zehn Prozent extra vom BAFA, wenn Sie Ihren alten Ölkessel gegen einen neuen regenerativen Wärmeerzeuger oder gegen eine Hybridheizung tauschen. Damit mündete die im Rahmen des Klimaschutzpakets wiederholte Diskussion zu einer in einer Austauschprämie.

Fazit: Im Rahmen der Eckpunkte des neuen Klimapakets müssen Eigentümer, die mit Öl heizen, Folgendes beachten: Ein grundlegender Neueinbau von Ölkesseln ist ab 2026 verboten. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Austausch vornehmen möchten und sich für Öl entscheiden. Bereits verbaute Ölheizungen sind nicht betroffen. Sie können auch über 2026 hinaus in Betrieb bleiben, solange sie nicht von der Austauschpflicht betroffen sind.

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